::: gerhart baum hältverfassungsklage gegenvorratsdatenspeicherung aufrecht :::
- Oktober 17th Oktober 2009
- Eingetragen inDatenschutz . Internet, allgemein . Sicherheit oder Freiheit
- vonlucither
- Kommentar schreiben
Union und FDP haben sich darauf geeinigt, dass die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt sein soll. Vorbild für diese Regelung sei ein Passus des Koalitionsvertrags zwischen CSU und FDP in Bayern. Dieser Passus beziehe sich aber lediglich auf die sogenannte Gefahrenabwehr, also auf das Vorfeld von konkreten Straftaten. Dies bestätigte das Bundesinnenministerium der “Frankfurter Rundschau” (Samstag).
weiter auf heise.de

Keine Kommentare.