Union und FDP haben sich darauf geeinigt, dass die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt sein soll. Vorbild für diese Regelung sei ein Passus des Koalitionsvertrags zwischen CSU und FDP in Bayern. Dieser Passus beziehe sich aber lediglich auf die sogenannte Gefahrenabwehr, also auf das Vorfeld von konkreten Straftaten. Dies bestätigte das Bundesinnenministerium der “Frankfurter Rundschau” (Samstag).

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