Folgende Meldung ist mir untergekommen:
2009-06-22 Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind simulierte Hackerangriffe (z. B. des Chaos Computer Clubs) auf Computersysteme zwecks Ermittlung von Abwehrmöglichkeiten echter Hackerangriffe nicht strafbar (2 BvR 2233/2007 u. a.).
irgendwie hat es diese Nachricht wohl nicht geschafft, als eine ebensolche anerkannt zu werden. Vielleicht ist sie aber auch keine. Wäre cool, wenn das jemand verifizieren oder falsifizieren könnte.
Quelle: http://www.koeblergerhard.de/
EDIT: Scheint aus der FAZ von 20.06 zu kommen und auf Seite 10 zu lesen zu sein.